Frage zu: Welche Institutionen als potenzielle (Co-)Sponsoren eines Hörsystems dienen können

Frage:

“Wer übernimmt einen Teil der Kosten”

Antwort:

Als potenzielle (CO-)Sponsoren Ihres Hörsystems bieten sich folgende Institutionen an:

IV

Als berufstätige Person vor dem AHV-Alter mit einem Hörverlust von min 20% erhalten Sie von der IV einen Pauschalbeitrag von CHF 1650.- für eine beidseitige, sowie 840.- für eine einseitige Hörgeräteversorgung. Jährlich können weitere Pauschalbeiträge für

a) Batteriekosten 40.-/pro Ohr,

b) Reparaturkosten elektronisch 200.-/pro Ohr, als auch

c) Reparaturkosten mechanisch 130.-/pro Ohr in Anspruch genommen werden. Der Pauschalbeitrag an Ihr Hörsystem kann alle sechs Jahre beantragt werden.

Härtefall

Liegt eine komplexe Hörbeeinträchtigung vor, kann zusätzlich ein Härtefallgesuch gestellt werden. Weitere Informationen dazu bekommen Sie bei der HZ.

SUVA/MV

Ist der Hörverlust bei der Arbeit entstanden, dann ist bei der SUVA oder der Militärversicherung eine Schadensmeldung zu machen. Je nach Grad der Hörproblematik werden unterschiedliche Pauschalbeiträge zugesprochen. Diese gestalten sich wie folgt: Bei einer Standard Versorgung CHF 1293.- bei einseitiger oder CHF 2020.-, bei einer beidseitigen Versorgung. Bei einer komplexen Versorgung erhalten Sie CHF 1865.- einseitig und CHF 2972.- beidseitig versorgt. Der SUVA / MV Pauschalbeitrag an Ihr Hörsystem kann alle sechs Jahre beantragt werden. Additional kommen Beiträge für Batterievergütung und Reparaturkosten hinzu.

AHV

Als Person im AHV-Alter mit einem Hörverlust von mindestens 35%, beteiligt sich die AHV mit einer Pauschale von CHF 1230.- an einer beidseitigen, sowie 630.- bei einer einseitigen Versorgung. Dieser Kostenbeitrag kann alle 5 Jahre beantragt werden.

Steuerabzüge

Was oft vergessen geht, ist ein Abzug der Hörgeräte Anschaffungskosten als Gesundheitsunkosten bei den nächsten Steuern. Diese hängt sowohl von Ihrem Hörverlust des bessern Ohres ab als auch von Ihrem Reineinkommen. Neugierig? HZ

Krankenkasse

Sollten Sie über eine Zusatzversicherung verfügen, werden Sie mit ziemlicher Sicherheit beim Hörgerätekauf mit einem Beitrag unterstützt. Konsultieren Sie dazu ruhig Ihren Versicherer. Für alle anderen gilt ebenso: Fragen kostet nichts.

Sozialamt / Pro Senectute / Ergänzungsleistungen

Es ist leider auch in der Schweiz noch immer so, dass nicht alle Menschen sich Hörsysteme leisten können. Dafür gibt es verschiedene Institutionen, die einem additional zu obenstehenden Pauschalbeiträgen unter die Arme greifen.

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Kontakt

Hörmittelzentrale Nordwestschweiz AG
Stadthausgasse 15
CH - 4051 Basel

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