Hörmittelzentrale Nordwestschweiz AG
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Hörnachweis / Attest

Ihr Hörvermögen professionell geprüft.

Hörnachweis für Beruf und Behörden

Sie brauchen einen offiziellen Nachweis über Ihr Hörvermögen? Wir erstellen Ihnen ein Attest – mit Tonaudiogramm, Hörweiteprüfung und Firmenstempel.

Wofür wird ein Hörnachweis benötigt?

  • Bootsführerschein: Nachweis, dass Sie Warnsignale und Funkkommunikation hören können
  • Berufliche Eignung: Lokführer, Tontechniker, Audio-Engineer
  • Studium: Musik, Tontechnik
  • Fahrtauglichkeit: Falls behördlich angefordert

Was beinhaltet der Hörnachweis?

Tonaudiometrie

Messung Ihres Hörvermögens bei verschiedenen Frequenzen. Das Ergebnis zeigt, welche Töne Sie in welcher Lautstärke hören können.

Hörweiteprüfung

Prüfung, ob Sie gesprochene Sprache aus 3 Metern Entfernung (ein Ohr) und 5 Metern Entfernung (beide Ohren) verstehen können.

Das sind die gängigen Anforderungen für Bootsführerscheine und berufliche Eignungsprüfungen.

Attest

Sie erhalten ein schriftliches Attest mit:

  • Ihren Messwerten (Tonaudiogramm)
  • Ergebnis der Hörweiteprüfung
  • Unterschrift und Firmenstempel

Das Attest können Sie direkt bei Behörden, Arbeitgebern oder Ausbildungsstellen einreichen.

Hörakustiker untersucht das Ohr einer Kundin mit dem Video-Otoskop

Ablauf

Termin vereinbaren

(ca. 30 Minuten einplanen)

Hörtest durchführen

Tonaudiometrie + Hörweiteprüfung

Attest erhalten

Sofort ausgehändigt oder per Post

Falls Sie eine Hörhilfe tragen, vermerken wir das auf dem Attest. Bei Bootsführerscheinen gilt: Sie dürfen mit Hörgerät fahren, müssen es dann aber auch tragen.

Preis

Erhalten Sie Ihren Hörnachweis mit Attest für CHF 25.–

Termin buchen

Vereinbaren Sie einen Termin für Ihren offiziellen Hörnachweis.

Hörmittelzentrale Nordwestschweiz AG

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