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Irgendwann kommen wir alle an einen Punkt, an dem wir uns fragen, ob mit unserem Gehör noch alles in Ordnung ist. Sei es, weil wir nach einer Erkältung ein dumpfen Höreindruck haben, unsere Angehörigen uns vorwerfen sie müssen alles mehrmals sagen, oder aber wir zunehmend feststellen am TV den Spielfilm schon besser verstanden zu haben.

Ein Hörtest verschafft Ihnen sofort Klarheit darüber, was der aktuelle Zustand Ihres Hörvermögens ist. Diesen zu kennen und ggf. regelmässig überprüfen zu lassen, hat den Vorteil, dass Sie auf allfällige Veränderungen sofort reagieren können. Die Ohren sind Ihre wichtigste Ressource bei der Kommunikation mit Ihren Mitmenschen. Es ist deshalb ebenso fundamental zu ihnen Sorge zu tragen, wie genaustens darüber Bescheid zu wissen, wie gut sie tatsächlich hören.

Unsere Hörgeräteakustiker*innen sind ausgewiesenen Spezialist*innen auf diesem Gebiet und können Ihnen, mittels eines kostenlosen Hörtests, in wenigen Minuten sagen, was mit Ihrem Gehör eigentlich los ist. Bestätigt sich Ihr Eindruck, dass etwas nicht stimmt, dann erfahren Sie bei uns, was die nächsten Schritte sind. Gerne überweisen wir Sie je nach Befund an eine HNO-Praxis oder beraten Sie zu den Themenbereichen Hörgeräte, Zubehör, Tinnitus oder persönliche Gehörschützer.

Ablauf eines Hörtests

Zu Beginn des Erstberatungsgespräches versuchen unsere Hörsystemspezialist*innen mittels einer kurzen Anamnese Ihre Ausgangslage zu erfassen. Dabei schildern Sie Ihre Einschätzung über den Zustand Ihres Hörvermögens, gesundheitliche Zwischenfälle oder diagnostizierte Erkrankungen. Mittels einer Otoskopie untersuchen wir Ihren Gehörgang, sowie das Trommelfell visuell, um abzuschätzen, ob es sichtbare Hinweise darauf gibt, was mit Ihren Ohren nicht stimmen könnte, oder aber im weiteren Sinne die Durchführung einer Hörmessung sinnvoll respektive möglich ist.

Nach einer Einweisung in den Testablauf misst die Hörsystemakustiker*in mittels einer Reintonaudiometrie Ihre Hörschwelle. Das bedeutet es werde Ihnen Sinustöne in verschiedenen Frequenzen und unterschiedlichen Lautstärken über Kopfhörer dargeboten. Die Hörschwelle zeichnet sich an der Stelle ab, an der Sie den kleinstwahrnehmbaren Reiz hören. Auf einem Tonaudiogramm wird die Abweichung vom Normalgehör in dB HL (Dezibel Hörverlust) pro Frequenz angezeigt. Daraus lässt sich mittels CPT AMA Berechnungsschlüssel Ihre prozentualer Hörverlust für das jeweilige Ohr ableiten.

Unsere Hörsystemakustiker*innen besprechen in der Folge mit Ihnen das Untersuchungsergebnis und erstellen mit Ihnen gemeinsam einen Massnahmenplan, was die nächsten Schritte sein könnten. Ist eine Hörgeräteversorgung angezeigt, fallen zusätzliche audiologische Messungen an, welche als Grundlage für eine Beurteilung des Falles und im weiteren Verlauf auch zur Einstellung potenzieller Hörsysteme dienen. Darunter verstehen wir sprachaudiometrische Untersuchungen, die die Sprachverständlichkeit in ruhiger Umgebung oder im Störlärm analysieren. Diese finden im Rahmen einer Hörgeräte Anpassung statt und sind somit kostenpflichtig.

Hörnachweis / Attest

Für manche Berufe muss ein Hörnachweis erbracht werden (Lokführer*innen, Audio-Engineer, Bootsführer*innen). Dies beinhaltet neben einem Tonaudiogramm auch die sogenannte Hörweiteprüfung. Unsere Fachleute erstellen Ihnen auf Wunsch das entsprechende Attest in schriftlicher Form mit Unterschrift und Firmenstempel. Diese Untersuchung mit Nachweis, wird von uns- analog zum Sehtest für Fahrtauglichkeit beim Optiker – kostenpflichtig angeboten.

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Kontakt

Hörmittelzentrale Nordwestschweiz AG
Stadthausgasse 15
CH - 4051 Basel

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